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Verbrennungen/ Verbrühungen

DRK Ortsverein
Hattersheim

Schulstr. 35
65795 Hattersheim

Telefon
06190 / 9199947

Telefax
06190 / 9199948

E-Mail
info(at)drk-hattersheim.de

Bereitschaftsleiter
Christian Reinhard
0172 / 6241282

Leiter Jugendrotkreuz
Robin Boos
0176 / 70849920

Verbrennungen und Verbrühungen erzeugen beim Betroffenen stärkste Schmerzen und gehen oft mit einem Schock einher.

Verbrennungen/ Verbrühungen Foto: DRK e.V.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass man durch das Kühlen von Verbrennungen lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt erzielt, bei großflächigen Verbrennungen aber die Gefahr der Unterkühlung groß ist. Die dadurch entstehende Kreislaufbelastung kann dann im weiteren (klinischen) Behandlungsverlauf sehr viel problematischer sein als die durch die Verbrennung entstandenen Haut- und Gewebeschäden.

Durch den Verlust der Haut und ihrer Schutzfunktion ist bei Verbrennungsopfern die Wärmeregulation des Körpers gestört, daher muss bei der Erstversorgung eine weitere Auskühlung unbedingt vermieden werden.
 
Vorbeugung ist alles:

  • Verzichten Sie beim Grillen auf nicht geeignete Brandbeschleuniger
  • Füllen Sie in Wärmflaschen kein kochendes Wasser, wickeln Sie diese in ein Tuch um direkten Hautkontakt zu vermeiden
  • Beaufsichtigen Sie ihr Kind in der Nähe von offenem Feuer (z.B. Kerze, Kamin, Grill)
  • Gehen Sie besonnen mit Feuer um, seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild
  • Erklären Sie Ihrem Kind frühzeitig die Gefahren im Umgang mit Feuer Verbote nützen meist nichts, sondern erhöhen eher die kindliche Neugier
  • Nichts Heißes essen oder trinken, solange ihr Kind auf ihrem Schoß sitzt
  • Gefäße mit heißen Flüssigkeiten so platzieren, dass Kinder diese nicht erreichen können
  • Keine herunterhängenden Tischdecken verwenden

Um den Effekt der Schmerzlinderung zu berücksichtigen, lauten die aktuellen Empfehlungen:

  • Zur Schmerzlinderung nur kleinflächige Verbrennungen sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-)Wasser kühlen. Als Maßeinheit für kleinflächige Verbrennungen gilt hier die Größe der Handfläche des Betroffenen. Die Hand ist wohl die am häufigsten betroffene Körperstelle
  • Eine Schmerzlinderung kann allerdings nur dann wahrgenommen werden, wenn die Überspülung mit Wasser tatsächlich sofort erfolgt. Dabei ist es weniger bedeutsam, welche Temperatur das Wasser hat
  • Kühlen auf die verbrannte Körperstelle begrenzen. Am Körperstamm darf nicht gekühlt werden
  • Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer frei bleiben müssen
  • Anschließend Wunde keimfrei bedecken
  • Wärmeerhalt/ Betroffenen zudecken
  • Ggf. Arzt aufsuchen

Erkennen

  • Rötung der betroffenen Hautareale, Blasenbildung
  • Starke Schmerzen

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- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Maßnahmen

  • Eigene Sicherheit beachten
  • Den Betroffenen ansprechen, beruhigen
  • Die verbrühte Kleidung rasch, aber vorsichtig entfernen
  • Bei Kleiderbränden sofort löschen: Person möglichst aufhalten, mit Wasser übergießen, die Flammen mit einer Decke ersticken, oder den Betroffenen auf dem Boden wälzen
  • Feuer löschen
  • Notruf 112.
  • Schutzhandschuhe anziehen
  • Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche des Betroffenen) können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-)Wasser gekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen
  • Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer freigehalten werden müssen
  • Größere verbrannte Körperoberflächen/Brandwunden sollen aufgrund der daraus resultierenden Gefahr einer Unterkühlung nicht gekühlt werden
  • Brandwunden locker und keimfrei bedecken (z.B. mit einem Verbandtuch)
  • Wärmeerhalt/Betroffenen zudecken.
  • Schockbekämpfung.
  • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung laut "Hilfe" rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
  • Stabile Seitenlage.
  • Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen.
  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Beachten!

  • Keine „Hausmittel“ verwenden
  • Brandblasen nicht öffnen!
  • Mit der Haut verkrustete Kleidung nicht ausziehen
  • Schmerzlinderung kann nur dann wahrgenommen werden, wenn die Überspülung der kleinflächigen Verbrennung mit Wasser tatsächlich sofort erfolgt
  • Die Gefahr bei einer anhaltenden oder großflächigeren Kühlung ist die Unterkühlung des Körpers, welche den Kreislauf (zusätzlich) belastet und in ihren Auswirkungen weit problematischer als die durch die Verbrennung verursachten Haut- und Gewebeschäden sein kann. Daher werden größere verbrannte Körperoberflächen nicht gekühlt. Am Körperstamm darf nicht gekühlt werden
  • Bei Verbrennungen ist ein Arztbesuch empfehlenswert